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Beurteilung von Schäden an Gebäuden

Die Feststellung und Beurteilung von Bauschäden umfaßt den gesamten Hochbau. Hierzu gehören auch Schadensfeststellung, Schadensanalyse, Schadensbeurteilung, Vorschläge zur Schadensbehebung sowie Kostenermittlung.
Alle Feststellungen und Beurteilungen werden nach dem jeweiligen Stand der Technik, den gültigen Vorschriften und Normen in Verbindung mit den eigenen einschlägigen Erfahrungen getroffen. Für Materialanalysen werden erfahrene Prüflabors hinzugezogen.

Beweissicherung

Eine Beweissicherung dokumentiert einen bestimmten Bauzustand. Beweissicherung wird erforderlich zum Beispiel vor Baumaßnahmen, bei denen Schäden an Nachbargebäuden durch die Baumaßnahmen zu befürchten sind.
Beweissicherung kann auch dann erforderlich werden, wenn ein bestimmter Bautenstand dokumentiert werden soll, zum Beispiel  bei Handwerkerwechsel durch Kündigung während der Baumaßnahme.

        Baubegleitende Qualitätsüberwachung

        Ziele der baubegleitenden Qualitätsüberwachung:
        » Vermeidung von Baumängeln durch Qualitätskontrolle
           während der Planungs- und Ausführungsphase.
        » Erhöhung der Bauqualität.
        » Sicherheit für die getätigten Investitionen.
        » Vermeidung von Terminüberschreitungen.
        » Vermeidung von Nutzungsausfälle durch Baumängel.

Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Die Wertermittlung für Boden und Gebäude erfolgt zum Beispiel nach dem Ertragswertverfahren, dem Sachwertverfahren oder Vergleichswertverfahren. Alle  Verfahren sind eng miteinander verbunden und sind Hilfsmittel für die Ermittlung des Verkehrswertes.

Instandsetzungsberatung

Erarbeitung von Reparatur- und Sanierungskonzepten für Mehrfamilien- häuser, Gewerbeobjekte und Privatobjekte. Es werden Möglichkeiten erarbeitet mit welchem technischen sowie wirtschaftlichen Aufwand eine Immobilie Instand gesetzt werden kann. Hierbei wird auch die Dringlichkeit der Maßnahmen festgestellt.

Bauabnahmen

Übergabeabnahmen bei Neubauten, Teilabnahmen nach Baufortschritt, Abnahmen fertiger Bauleistungen.

 

Kaufberatung

Kaufberatung erfolgt unter Berücksichtigung des Kaufpreises, der städtebaulichen Voraussetzungen, sowie möglicher Bauschäden und  Reparaturstaus.